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   BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15   

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BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15 (https://dejure.org/2016,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2016 - 7 B 19.15 (https://dejure.org/2016,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 (https://dejure.org/2016,1095)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Einhausungserfordernis für Kompostierungsanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1979 - 7 B 136.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 123 S. 25 und vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14

    Kompostierungsanlage; geschlossene Anlage; offene Anlage; Inputstoffe;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
    Die Aufklärungspflicht ist auch dann verletzt, wenn das Gericht sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 19 und vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:300615B3B47.14.0] - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
    Die Aufklärungspflicht ist auch dann verletzt, wenn das Gericht sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 19 und vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:300615B3B47.14.0] - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 136.79

    Begehren auf Zuerkennung des Prädikats "künstlerisch besonders wertvoll" für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1979 - 7 B 136.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 123 S. 25 und vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2024 - 19 A 1323/23
    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 -, juris, Rn. 4, vom 21. Mai 2014, a. a. O., Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Januar 2020, a. a. O., Rn. 10 f., und vom 17. Mai 2017, a. a. O., Rn. 19.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands

    Zudem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

    Durch Stellung seines bedingten Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung hat zwar der Kläger auf eine Sachverhaltsaufklärung hingewirkt (vgl. dazu stRspr BVerwG, B.v. 22.10.2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. BVerwG, B.v. 14.1.2016 - 7 B 19.15 - BeckRS 2016, 41830 Rn. 4).
  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2021 - 1 A 1555/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 19 A 450/20

    Ermittlung des Schutzstatus eines Flüchtlings in einem Mitgliedsstaat;

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 -, juris, Rn. 4, vom 21. Mai 2014, a. a. O., Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Januar 2020, a. a. O., Rn. 10 f., und vom 17. Mai 2017, a. a. O., Rn. 19.
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Nachweis einer Tätigkeit als Funktionär für die PKK als Grund für eine Ausweisung

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17

    Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - ZUR 2016, 286 Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - 19 A 1035/21

    Vertretenmüssen der ergänzenden Inanspruchnahme von Leistungen zur Grundsicherung

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 -, juris, Rn. 4, vom 21. Mai 2014, a. a. O., Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 20. April 2020, a. a. O., Rn. 24, und vom 2. Januar 2020, a. a. O., Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2020 - 19 A 4368/18

    Grundsätzlich kein Gehörsverstoß durch etwaigen Aufklärungsmangel; Ein etwaiger

  • BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19

    Schutzkonzept bei der Festsetzung der Schutzzone II eines Wasserschutzgebiets

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2020 - 19 A 2171/19
  • BVerwG, 20.07.2020 - 1 B 32.20

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - 6 A 4264/19
  • BVerwG, 09.10.2019 - 4 BN 33.19

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf gerichtliches Gehör; Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 19 A 2236/16

    Genehmigung des Rücktritts vom Prüfungsverfahren; Nachweis der Krankheit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2020 - 19 A 3026/18

    Nachweis der Prüfungsunfähigkeit eines Prüflings für die Zweite Staatsprüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.01.2023 - 5 LA 200/20

    Forderung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

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